Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-11-02
Produktidentifikator
PremEco Plus
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel und allgemeine Biozid-Produkte
NOTRUFNUMMERN:
+49-(0)551-19240 (Giftinformationszentrum Nord
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Merz Dental GmbH
E-Mail-Addresse
info@merz-dental.de, thomas.panther@merz-dental.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmali- H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit ver- ge Exposition, Kategorie 3 ursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Dampf/ Aerosol vermeiden. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwen- den. P280 Schutzhandschuhe (z.B. Nitrilkautschuk) /Augenschutz tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Kennzeichnung gemäß VO (EG) Nr. 648/2004: (Duftstoffe) Weitere Information : Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Eti- kett und Produktinformationen lesen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.