Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
232-298-5/8002-05-9
Name der Chemikalie
Petroleum Crude Oil
Konzentration
100
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-02-11
Produktidentifikator
Erdöl, Rohöl
CAS-Nr.
8002-05-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung,Gewerbliche Verwendung,Private
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Mercuria Energy Trading B.V.
E-Mail-Addresse
emergency@sgs.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H224, H304, H319, H336, H350, H373, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H224
Extremely flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Flam. Liq. 1 H224 Eye Irrit. 2 H319 Carc. 1B H350 STOT SE 3 H336 STOT RE 2 H373 Asp. Tox. 1 H304 Aquatic Chronic 2 H411 Wortlaut der H-Sätze: siehe Abschnitt 16. 2.1.2. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Klassifizierungen
Der Stoff ist als gefährlich eingestuft im Sinne der 67/548/EWG. Karz.Kat.2; R45 F+; R12 Xn; R65 R66 R67 Xn; R48/21/22 N; R51/53 Wortlaut der R-Sätze: siehe Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1. Kennzeichnung gemäß Verordnung 1272/2008/EG
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H224 - Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H350 - Kann Krebs erzeugen. H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/ anrufen. P331 - KEIN Erbrechen herbeiführen.
Weitere Informationen
EUH066 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 2.2.2. Kennzeichnung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Nicht relevant
Andere Gefahren
Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht anwendbar