Allgemeine Information
Version
8.0
Überarbeitet am
2021-04-06
Produktidentifikator
Oxalsäure-Dihydrat Suprapur
CAS-Nr.
6153-56-6
REACH-Registrierungsnummer
01-2119534576-33-XXXX
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemische Analytik Chemische Analytik
NOTRUFNUMMERN:
+(32) 28 083237 (CHEMTREC)
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Merck Life Science BV
E-Mail-Addresse
servicetechnique@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H312, H312, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Akute Toxizität, Oral (Kategorie 4), H302 Akute Toxizität, Haut (Kategorie 4), H312 Schwere Augenschädigung (Kategorie 1), H318 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 + H312 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. H318 Verursacht schwere Augenschäden. Vorsichtsmaßnahmen P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P302 + P352 + P312 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. Vorsichtsmaßnahmen P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) kein(e,er) Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er) kein(e,er) Weitere Gefahren Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.