Allgemeine Information
Version
8.6
Überarbeitet am
2021-07-01
Produktidentifikator
2-Pyrrolidon zur Synthese
CAS-Nr.
616-45-5
REACH-Registrierungsnummer
01-2119475471-37-XXXX
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Synthesechemikalie Synthesechemikalie
NOTRUFNUMMERN:
+(32) 28 083237 (CHEMTREC)
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Merck Life Science BV
E-Mail-Addresse
servicetechnique@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H360D
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Augenreizung (Kategorie 2), H319 Reproduktionstoxizität (Kategorie 1B), H360D Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Vorsichtsmaßnahmen P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Vorsichtsmaßnahmen P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) kein(e,er) Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er) kein(e,er) Weitere Gefahren Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.