Allgemeine Information
Version
9.2
Überarbeitet am
2024-10-01
Produktidentifikator
TETRAMETHYLAMMONIUMHYDROXID
Produktidentifikator
TETRAMETHYLAMMONIUMHYDROXID
A. Handelsname:
Merck KGaA
REACH-Registrierungsnummer
Dieses
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)6151/722440, +49 (0)6151/727780, 49(0)76119240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Merck KGaA
E-Mail-Addresse
TechnischerService@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H300, H300+H310, H310, H314, H318, H370, H372, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H300
Fatal if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Akute Toxizität, (Kategorie 2) H300 Lebensgefahr bei Verschlucken. Akute Toxizität, (Kategorie 1) H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt Ätzwirkung auf die Haut, H314: Verursacht schwere Verätzungen der (Kategorie 1) Haut und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung, H318: Verursacht schwere Augenschäden. (Kategorie 1) Spezifische Zielorgan-Toxizität - H370: Schädigt die Organe. einmalige Exposition, (Kategorie 1), Zentralnervensystem Spezifische Zielorgan-Toxizität - H372: Schädigt die Organe bei längerer wiederholte Exposition, oder wiederholter Exposition durch (Kategorie 1), Leber, Thymus Hautkontakt. Langfristig (chronisch) H411: Giftig für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, (Kategorie langfristiger Wirkung. 2)
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenhinweise
H300 + H310 Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H370 Schädigt die Organe (Zentralnervensystem). H372 Schädigt die Organe (Leber, Thymus) bei längerer oder wiederholter Exposition durch Hautkontakt. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H370 Schädigt die Organe. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition durch Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H300 + H310 Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt.
Sicherheitshinweise
P260 Nebel oder Dampf nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P260 Nebel oder Dampf nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.