Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-08-23
Produktidentifikator
PSP CGW2 4"CDM 3/pk 1.2um NOM
CAS-Nr.
65997-17-3
REACH-Registrierungsnummer
Nicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien, Herstellung von Stoffen Laborchemikalien, Herstellung von Stoffen
NOTRUFNUMMERN:
Werkfeuerwehr: +49 (0)6151/722440 *
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Merck KGaA
E-Mail-Addresse
TechnischerService@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H228, H350i
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H228
Flammable solid
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Entzündbare Feststoffe (Kategorie 1), H228 Karzinogenität, Einatmung (Kategorie 1B), H350i Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenhinweise
H228 Entzündbarer Feststoff. H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte elektrische/ Lüftungs-/ Beleuchtungsgeräte verwenden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) kein(e,er) Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er) kein(e,er) Weitere Gefahren Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.