Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
87-69-4
Name der Chemikalie
L-(+)-tartaric acid
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-11-09
Produktidentifikator
Nitrat-Test Methode: reflektometrisch mit
REACH-Registrierungsnummer
Dieses
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemische Analytik Chemische Analytik
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Merck KGaA
E-Mail-Addresse
TechnischerService@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Schwere Augenschädigung (Kategorie 1), H318 Langfristig (chronisch) gewässergefährdend (Kategorie 3), H412 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) kein(e,er) Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er) kein(e,er) Weitere Gefahren Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.