Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7681-49-4
Name der Chemikalie
Sodium fluoride
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-03-27
Produktidentifikator
Natriumfluorid 99.99 Suprapur
CAS-Nr.
7681-49-4
REACH-Registrierungsnummer
01-2119539420-47-XXXX
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemische Analytik Chemische Analytik
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Merck KGaA
E-Mail-Addresse
TechnischerService@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301, H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Akute Toxizität, Oral (Kategorie 3), H301 Reizwirkung auf die Haut (Kategorie 2), H315 Augenreizung (Kategorie 2), H319 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenhinweise
H301 Giftig bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H301 Giftig bei Verschlucken.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) kein(e,er) Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er) kein(e,er) Weitere Gefahren Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.