Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-659-4/7681-11-0
Name der Chemikalie
potassium iodide
Konzentration
#3_T_CONCENTRATION
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-02-23
Produktidentifikator
Kaliumiodid 99.995 Suprapur
CAS-Nr.
7681-11-0
REACH-Registrierungsnummer
01-2119906339-35-XXXX
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)6151/722440, +49 (0)6151/727780, 49(0)76119240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Merck KGaA
E-Mail-Addresse
TechnischerService@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H372
Causes damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition, Oral (Kategorie 1), Schilddrüse, H372 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenhinweise
H372 Schädigt die Organe (Schilddrüse) bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken.
Sicherheitshinweise
P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.