Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
226-798-2/5470-11-1
Name der Chemikalie
Hydroxylammoniumchlorid; Hydroxylaminhydrochlorid Bis(hydroxylammonium)sulfat; Hydroxylaminsulfat (2 : 1) (790/2009)
Konzentration
<= 100 %
Allgemeine Information
Version
9.7
Überarbeitet am
2025-04-22
Produktidentifikator
Hydroxylammoniumchlorid zur Analyse
Produktidentifikator
Hydroxylammoniumchlorid zur Analyse
A. Handelsname:
Merck KGaA
CAS-Nr.
5470-11-1
REACH-Registrierungsnummer
01-2120766309-45-XXXX
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)6151/722440, +49 (0)6151/727780, 49(0)76119240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Merck KGaA
E-Mail-Addresse
TechnischerService@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H302, H302+H312, H312, H315, H317, H319, H351, H373, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Korrosiv gegenüber Metallen, H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv (Kategorie 1) sein. Akute Toxizität, (Kategorie 4) H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Akute Toxizität, (Kategorie 4) H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Reizwirkung auf die Haut, H315: Verursacht Hautreizungen. (Kategorie 2) Augenreizung, (Kategorie 2) H319: Verursacht schwere Augenreizung. Sensibilisierung durch Hautkontakt, (Kategorie 1) H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Karzinogenität, (Kategorie 2) H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H373: Kann die Organe schädigen bei wiederholte Exposition, (Kategorie 2), Milz längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken. Kurzfristig (akut) H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. gewässergefährdend, (Kategorie 1) Langfristig (chronisch) H411: Giftig für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, (Kategorie langfristiger Wirkung. 2)
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Signalwort
Achtung Achtung
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 + H312 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373 Kann die Organe (Milz) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P302 + P352 + P312 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind Umweltbezogene Angaben Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.