Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-673-0/7681-57-4
Name der Chemikalie
Sodium metabisulfite
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-04-20
Produktidentifikator
EMPROVE ESSENTIAL Ph Eur,BP,JP,NF,E
CAS-Nr.
7681-57-4
REACH-Registrierungsnummer
01-2119531326-45-XXXX
NOTRUFNUMMERN:
Werkfeuerwehr: +49 (0)6151/722440 *
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Merck KGaA
E-Mail-Addresse
TechnischerService@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Akute Toxizität, Oral (Kategorie 4), H302 Schwere Augenschädigung (Kategorie 1), H318 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.