Allgemeine Information
Version
8.1
Überarbeitet am
2021-03-01
Produktidentifikator
Allylacetoacetat zur Synthese
CAS-Nr.
1118-84-9
REACH-Registrierungsnummer
Eine
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Synthesechemikalie Synthesechemikalie
NOTRUFNUMMERN:
Werkfeuerwehr: +49 (0)6151/722440 *
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Merck KGaA
E-Mail-Addresse
TechnischerService@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301, H301+H311, H311, H315
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Akute Toxizität, Oral (Kategorie 3), H301 Akute Toxizität, Haut (Kategorie 3), H311 Reizwirkung auf die Haut (Kategorie 2), H315 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenhinweise
H301 + H311 Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt. H315 Verursacht Hautreizungen. Vorsichtsmaßnahmen P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung tragen. P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P302 + P352 + P312 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. H301 + H311 Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt. Vorsichtsmaßnahmen P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung tragen. P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P302 + P352 + P312 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) kein(e,er) Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er) kein(e,er) Weitere Gefahren Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.