Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
>=10-<20
EC/CAS
247-852-1/26628-22-8
Name der Chemikalie
Sodium Azide
Konzentration
>=2,5-<10
Allgemeine Information
Version
9.0
Überarbeitet am
2025-05-06
Produktidentifikator
Re-Blot Plus Strong Solution (10X)
Produktidentifikator
Re-Blot Plus Strong Solution (10X)
A. Handelsname:
Merck & Cie
REACH-Registrierungsnummer
Dieses
NOTRUFNUMMERN:
+41 43-508-2011, +41 44-251-5151
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Merck & Cie
E-Mail-Addresse
information@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H302, H311, H311+H331, H314, H318, H331, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Korrosiv gegenüber Metallen, H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv (Kategorie 1) sein. Akute Toxizität, (Kategorie 4) H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Akute Toxizität, (Kategorie 3) H331: Giftig bei Einatmen. Akute Toxizität, (Kategorie 3) H311: Giftig bei Hautkontakt. Ätzwirkung auf die Haut, H314: Verursacht schwere Verätzungen der (Unterkategorie 1A) Haut und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung, H318: Verursacht schwere Augenschäden. (Kategorie 1) Langfristig (chronisch) H411: Giftig für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, (Kategorie langfristiger Wirkung. 2)
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H311 + H331 Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H311 + H331 Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind Umweltbezogene Angaben Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.