Allgemeine Information
Version
9.0
Überarbeitet am
2025-05-06
Produktidentifikator
Hexadecylamin zur Synthese
Produktidentifikator
Hexadecylamin zur Synthese
A. Handelsname:
Merck & Cie
CAS-Nr.
143-27-1
REACH-Registrierungsnummer
01-2120815012-74-XXXX
NOTRUFNUMMERN:
+41 43-508-2011, +41 44-251-5151
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Merck & Cie
E-Mail-Addresse
information@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H314, H318, H373, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Ätzwirkung auf die Haut, H314: Verursacht schwere Verätzungen der (Unterkategorie 1A) Haut und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung, H318: Verursacht schwere Augenschäden. (Kategorie 1) Spezifische Zielorgan-Toxizität - H373: Kann die Organe schädigen bei wiederholte Exposition, (Kategorie 2), Magen-Darm- Trakt, Leber, Immunsystem längerer oder wiederholter Exposition. Aspirationsgefahr, (Kategorie 1) H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kurzfristig (akut) H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. gewässergefährdend, (Kategorie 1) Langfristig (chronisch) H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, gewässergefährdend, (Kategorie mit langfristiger Wirkung. 1)
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H373 Kann die Organe (Magen-Darm-Trakt, Leber, Immunsystem) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Sicherheitshinweise
P260 Staub nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P260 Staub nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind Umweltbezogene Angaben Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.