Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-473-3/107-21-1
Name der Chemikalie
Ethane-1,2-diol
Konzentration
10<25%
EC/CAS
215-647-6/1336-21-6
Name der Chemikalie
ammonium hydroxide
Konzentration
≥ 0.25 < 1 %
Allgemeine Information
Version
12.2 (de
Überarbeitet am
2023-04-20
Produktidentifikator
Pannenset
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reifendichtmittel
Hersteller / Lieferant
Mercedes-Benz AG
Herstellername
Continental Reifen Deutschland GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)511 976-3300 (24 h
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Mercedes-Benz AG
E-Mail-Addresse
mercedes-benz-sdb@mercedes-benz.com, sds.gsh@conti.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H373
May cause damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] ]] Einstufungsverfahren STOT RE 2, H373 vom
Gefahrenhinweise
H373 Kann die Nieren bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken schädigen. H373 Kann die Nieren bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken schädigen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ethan-1,2-diol
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Gas/Nebel/Dampf nicht einatmen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den regionalen Vorschriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.