Allgemeine Information
Version
1.1 (de
Überarbeitet am
2023-05-31
Produktidentifikator
omniVISC 1050
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dichtungsmittel
Hersteller / Lieferant
Mercedes-Benz AG
Herstellername
HENKEL AG & Co. KGaA
NOTRUFNUMMERN:
+49 711 17-0, +49 (0)30 30686700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Mercedes-Benz AG
E-Mail-Addresse
mercedes-benz-sdb@mercedes-benz.com, bjoern.wesch@henkel.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] ]] Einstufungsverfahren Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 vom
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Methyltriacetoxysilan
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den regionalen Vorschriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.