Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
219-784-2/2530-83-8
Name der Chemikalie
[3-(2,3-epoxypropoxy)propyl]trimethoxy silane
Konzentration
>90<100%
EC/CAS
200-659-6/67-56-1
Name der Chemikalie
Methanol
Konzentration
< 1 %
Allgemeine Information
Version
13.2 (de
Überarbeitet am
2023-02-26
Produktidentifikator
Komponente 2B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Aktivierungsmittel
Hersteller / Lieferant
Mercedes-Benz AG
Herstellername
Mercedes-Benz AG
NOTRUFNUMMERN:
+49 711 17-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Mercedes-Benz AG
E-Mail-Addresse
mercedes-benz-sdb@mercedes-benz.com, mercedes-benz-sdb@daimler.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] ]] Einstufungsverfahren Eye Dam. 1, H318
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. vom H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den regionalen Vorschriften zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.