Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
249-079-5/28553-12-0
Name der Chemikalie
Di-isononyl phthalate(DINP),5
Konzentration
>15<25%
EC/CAS
202-966-0/101-68-8
Name der Chemikalie
4,4’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
0.1 < 1 %
Allgemeine Information
Version
18.2 (de
Überarbeitet am
2023-05-31
Produktidentifikator
Klebedichtungsmasse
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoffe, Dichtstoffe
Hersteller / Lieferant
Mercedes-Benz AG
Herstellername
Mercedes-Benz AG
NOTRUFNUMMERN:
+49 711 17-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Mercedes-Benz AG
E-Mail-Addresse
mercedes-benz-sdb@mercedes-benz.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H334
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H334
May cause allergy or asthma symptoms or breathing difficulties if inhaled
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] ]] Einstufungsverfahren Resp. Sens. 1, H334
Gefahrenhinweise
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. vom H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Di-''isonony''phthalat, 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P284 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P342 + P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den regionalen Vorschriften zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.