Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-222-5/1314-13-2
Name der Chemikalie
Zinc oxide; C.I. 77947
Konzentration
5<10%
Allgemeine Information
Version
1.2 (de
Überarbeitet am
2023-11-07
Produktidentifikator
Hochdruckfett
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schmiermittel
Hersteller / Lieferant
Mercedes-Benz AG
Herstellername
GKN Service International GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6132-84463 (GBK GmbH – 24/7
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Mercedes-Benz AG
E-Mail-Addresse
mercedes-benz-sdb@mercedes-benz.com, ralf.westphal@gkn.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H334
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H334
May cause allergy or asthma symptoms or breathing difficulties if inhaled
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] ]] Einstufungsverfahren Resp. Sens. 1, H334
Gefahrenhinweise
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. vom Bemerkung Einstufung erfolgte auf Basis von toxikologischen Ergebnissen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Dampf vermeiden. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P342 + P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.