Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-013-9/90-72-2
Name der Chemikalie
2,4,6-tris(dimethylaminomethyl)phenol
Konzentration
4,6- 10-30%
Allgemeine Information
Version
15.0 (de
Überarbeitet am
2023-04-14
Produktidentifikator
5-Minuten-Epoxy, Härter
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Härter
Hersteller / Lieferant
Mercedes-Benz AG
Herstellername
ITW Performance Polymers
NOTRUFNUMMERN:
+44(0)1234239670
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Mercedes-Benz AG
E-Mail-Addresse
mercedes-benz-sdb@mercedes-benz.com, jbrogan@itwpp.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] ]] Einstufungsverfahren Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2,4,6-Tri(dimethylaminomethyl)phenol
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P264 Nach Gebrauch kontaminierte Haut gründlich waschen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den regionalen Vorschriften zuführen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.