Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7647-01-0
Name der Chemikalie
Hydrochloric acid
Konzentration
N/A
EC/CAS
68424-85-1
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-01-25
Produktidentifikator
REINIGER SAUER
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Meranus GmbH
E-Mail-Addresse
technik@meranus.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. STOT SE 3; H335 Kann die Atemwege reizen. Eye Irrit. 2; H319 Verursacht schwere Augenreizung. Richtlinie 67/548/EWG bzw. Richtlinie 1999/45/EG Xi; 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Salzsäure
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuzie- hen. P304+340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. P406 In korrosionsbeständigem Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbe- wahren. P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen/regionalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB.