Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-668-3/7681-52-9
Name der Chemikalie
Sodium hypochlorite
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-03-23
Produktidentifikator
Chloran S
CAS-Nr.
7681-52-9
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 2129/994480 (während der Geschäftszeit
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Meranus GmbH
E-Mail-Addresse
technik@meranus.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhypochlorit
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeifüh- ren. P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalts/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.
2.3 Sonstige Gefahren
Der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB.