Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-905-0/111-76-2
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
1-<2.5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-04-05
Produktidentifikator
CARFIT MULTIFUNKTIONS-ÖL
CAS-Nr.
111-76-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Aerosol: Schmierstoff
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt
NOTRUFNUMMERN:
des Lieferanten +49 (0) 491 92 58 0-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MEM Bauchemie GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H304
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Aspirationsgefahr
Kategorie 1 - (H304) Aerosole Kategorie 1 - (H222, H229)
Enthält
Hydrocarbons, C10-C13, alkanes, isoalkanes, cyclics, <2% aromatics
Signalwort
GEFAHR
Gefahrenhinweise
H222 - Extrem entzündbares Aerosol. H229 - Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. 2 EU-Hinweise zu spezifischen Gefahren EUHO686 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P211 - Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 - Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P410 + P412 - Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. P501 - Inhalt/Behälter einer zugelassenen Einrichtung zur Abfallentsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden
PBT
vPvB Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar oder toxisch gelten (PBT) Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als sehr persistent oder sehr bioakkumulierbar gelten (sPsB) JABSCHNITT 3: Zusammensetzung