Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
270-325-2/68424-85-1
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride
Konzentration
4,05% <5%
Allgemeine Information
Version
3.20
Überarbeitet am
2019-07-10
Produktidentifikator
Grabstein Reiniger
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozidprodukt Reinigungsmittel, alkalisch Das Produkt ist für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine relevanten Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
49 (0)30/30686 700, +49 (0)2163/950 90 999
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MELLERUD CHEMIE GmbH
E-Mail-Addresse
service@mellerud.de, labor@mellerud.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung
2.2. Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Alkyl(C12-16)dimethylbenzylammoniumchlorid (ADBAC/BKC (C12-16)) (BENZALKONIUM CHLORIDE) (Fortsetzung von Seite 1) Alkohole, C13, verzweigt, ethoxyliert, 6-20 EO (TRIDECETH-9)
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Nebel nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P501 Behälter nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen! Größere Produktreste zur Problemstoffsammelstelle bringen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *