Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
72869-86-4
Name der Chemikalie
11,14-Dioxa-2,9-diazaheptadec-16-enoic Acid, 4,4,6,16-tetramethyl-10,15-dioxo, 2-[(2-methyl-1-oxo-2-propenyl)oxy]ethyl ester (31)
Konzentration
N/A
EC/CAS
276-957-5
Name der Chemikalie
11,14-Dioxa-2,9-diazaheptadec-16-enoic Acid, 4,4,6,16-tetramethyl-10,15-dioxo, 2-[(2-methyl-1-oxo-2-propenyl)oxy]ethyl ester (31)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-03-08
Produktidentifikator
Megafill MF
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für Zahnfüllungen der Kavitätenklassen IIII; IV; V. Vollverblendung verfärbter Frontzähne und zur Behandlung von Schmelzhypoplasien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Megafill MF darf nicht mit eugenolhaltigen Unterfüllungen gemeinsam angewendet werden, da phenolische Substanzen die Polymerisation inhibieren
NOTRUFNUMMERN:
+49-3528 453-0 (zu den üblichen Bürozeiten: GMT+1
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MEGADENTA Dentalprodukte GmbH
E-Mail-Addresse
info@megadenta.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 2
Gefahrenhinweise
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Das Produkt wird als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der der Richtlinie 1999/45/EG und der “Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG“. Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ergänzt durch Firmenangaben und Fachliteratur. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Triethylenglycoldimethacrylat Bisphenol-A-bis-(2-hydroxypropyl)methacrylat
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das ungehärtete Material kann bei direktem längerem Kontakt mit der Haut reizend wirken.