Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-184-9/64742-81-0
Name der Chemikalie
Kerosine (petroleum), hydrodesulfurized
Konzentration
≥20
EC/CAS
231-072-3/7429-90-5
Name der Chemikalie
Aluminium
Konzentration
≥0,25
Allgemeine Information
Version
5.00
Überarbeitet am
2022-08-29
Produktidentifikator
Silbergleit
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gleitmittel Schmierstoffe und Additive
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 551 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
sds@kft.de
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Enthält
Kerosin (Erdöl), hydrodesulfuriertes
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261 - Einatmen von Nebel, Dampf, Aerosol vermeiden. P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Kerosin (Erdöl), hydrodesulfuriertes (64742-81-0) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Aluminiumpulver (stabilisiert) (7429-90-5) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr, die aufgrund endokrinschädigender Eigenschaften in der gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellten Liste enthalten sind oder die gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission als endokrinschädigend identifiziert wurden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H336 betäubende Wirkungen Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.