Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-04-24
Produktidentifikator
NATO Pepper-K.O.-Jet 40ml
Hersteller / Lieferant
Mega Sonic Direktimport + Großhandel
NOTRUFNUMMERN:
49(0) 30 9819443-0 (Mo- Fr 09 00 – 17 00 Uhr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Mega Sonic Direktimport + Großhandel
E-Mail-Addresse
info@megasonic.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H315, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Aerosole, Kategorie 1, H222 (Flam. Aerosol 1) Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 2, H319 (Eye Irrit. 2) Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2, H315 (Skin Irrit. 2) Spezifische Zielorgantoxizität (einmalige Exposition): Atemwegsreizung (STOT SE 3) Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/EG R 12 Hochentzündlich, R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS)
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS02
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H222 Extrem entzündbares Aerosol H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten H315 Verursacht Hautreizungen H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. P412 Nicht Temperaturen über 50°C aussetzen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser Spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen Richtlinie 1999/45/EG
2.3 Sonstige Gefahren
Nach Erfahrung des Herstellers sind über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten.