Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
2682-20-4
Name der Chemikalie
2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
N/A
EC/CAS
220-239-6
Name der Chemikalie
Mixture of 5-Chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one and 2-methylisothiazol-3(2H)-one 2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-02-24
Produktidentifikator
MEGA 841 Bo Va Kleber
CAS-Nr.
2682-20-4
NOTRUFNUMMERN:
49 040 54004-0 Während der üblichen Bürozeiten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MEGA eG
E-Mail-Addresse
Technik@Mega.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Skin Sens. 1A H317 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (Vorbeugung) P280 Schutzhandschuhe und Augen- oder Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS):
Enthält
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 220-239-6] (3:1) Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.