Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-09-17
Produktidentifikator
Calciumsulfat Halbhydrat
1.3 Synonyme:
gebrannter Gips, Halbhydratgips, Calciumsulfat Hemihydrat
1.2 Chemische Bezeichnung:
Calciumsulfat
CAS-Nr.
10034-76-1
REACH-Registrierungsnummer
01-2119444918-26-0183
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bindemittel (Gipsbinder nach DIN EN 13 279-1 Typ A zur Direktverwendung bzw. Weiterverarbeitung); Füllstoff; Zwischenprodukt; Prozesshilfsmittel, anderweitig nicht aufgeführt; Absorptions-und Adsorptionsmittel für Gase oder Flüssigkeiten
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Meffert AG
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Der Stoff ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [EU-GHS/CLP] 2.1.2 Einstufung gem Richtlinie 67/548/EWG Der Stoff ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der 67/548/EWG.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Der Stoff ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
2.3 Sonstige Gefahren
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Informationen des Sicherheitsdatenblattes. Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen: Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome: Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt: Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. Andere schädliche Wirkungen: Bei der Zerkleinerung im trockenen Zustand können größere Staubmengen entstehen.