Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-919-7/111-90-0
Name der Chemikalie
2-(2-Ethoxyethoxy)ethanol Diethylene Glycol Monoethyl Ether (DEGEE)
Konzentration
25-50%
Allgemeine Information
Version
10,4
Überarbeitet am
2025-08-27
Produktidentifikator
Universal Abbeizer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Abbeizer, lösemittelhaltig, dichlormethanfrei
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine, Verwendung gemäß Bestimmung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Meffert AG Farbwerke
E-Mail-Addresse
info@meffert.com, SDB@meffert.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Dampf nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P304+P312 BEI EINATMEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P370+P378 Bei Brand: Kohlendioxid (CO2), Löschpulver, Wassersprühstrahl zum Löschen verwenden. P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Dieses Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.