Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-662-2/67-64-1
Name der Chemikalie
acetone
Konzentration
11-36-
EC/CAS
265-199-0/64742-95-6
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
N/A
EC/CAS
265-151-9/64742-49-0
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated light
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-662-2/141-78-6
Name der Chemikalie
acetic acid, ethyl ester
Konzentration
11-36-
EC/CAS
215-535-7/100-41-4
Name der Chemikalie
Ethylbenzene
Konzentration
11-20
EC/CAS
201-185-2/108-10-1
Name der Chemikalie
4-methylpentan-2-one; isobutyl methyl ketone (MIBK)
Konzentration
11-20-
EC/CAS
203-550-1/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
11-36-
EC/CAS
203-625-9/108-88-3
Name der Chemikalie
Toluene
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-659-6/67-56-1
Name der Chemikalie
Methanol
Konzentration
65-67
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-06-06
Produktidentifikator
düfa Nitro-Universalverdünnung
Stoffname
Gemisch
REACH-Registrierungsnummer
Für
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MEFFERT AG
E-Mail-Addresse
SDB@meffert.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
67/548/EWG Einstufung des Stoffs oder des Gemischs Einstufung nach 67/548/EWG
R-Sätze
Wortlaut der R-Sätze Entzündlich 11 Leichtentzündlich 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung Gesundheitsschädlich (Xn) mit der Haut 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen Reizend (Xi) 36/38 Reizt die Augen und die Haut Umweltgefährlich (N) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern 52/53 längerfristig schädliche Wirkungen haben Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit 67 verursachen Wortlaut R 11 Leichtentzündlich R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 36/38 Reizt die Augen und die Haut R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Gefahrenpiktogramme
2.2.2 R-Sätze (Hinweise auf besondere Gefahren)
S-Sätze
(Sicherheitsratschläge) Wortlaut S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S 16 Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen. S 23 Dämpfe nicht einatmen. S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S 62 Beim Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen, und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/-Luftgemische möglich. Hohe Konzentra- tionen können zu Bewusstlosigkeit führen und vorübergehend Schäden am Blutbild, Nieren und Leber bewirken. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung nach 67/548/EWG: Gefahrenkategorie R-Sätze Wortlaut der R-Sätze Entzündlich 11 Leichtentzündlich 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung Gesundheitsschädlich (Xn) mit der Haut. 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Reizend (Xi) 36/38 Reizt die Augen und die Haut. Umweltgefährlich (N) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern 52/53 längerfristig schädliche Wirkungen haben. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit 67 verursachen.