Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7440-48-4
Name der Chemikalie
Cobalt, Metall (2020/217)
Konzentration
N/A
EC/CAS
7440-47-3
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-158-0
Name der Chemikalie
Cobalt, Metall (2020/217)
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-157-5
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-05-23
Produktidentifikator
Preface abutments aus CoCr
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herstellung von Zahnersatz im zahntechnischen Labors
NOTRUFNUMMERN:
Nord
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Medentika GmbH
E-Mail-Addresse
info@medentika.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H334, H413
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aquatic Chronic 4; H413 Resp.Sens.1; H334 Skin Sens.1; H317 Einstufung gem. RL 67/548/EWG: R53 R42/43
2.2. Kennzeichnungselemente
gem.EG.Verordnung 1272/2008
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kobalt
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H334 Kann beim Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen P304+P341 BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert P342+P311 Bei Symptomen der Atemwege: Giftinformationszentrum/Arzt anrufen P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Produkt stellt in der Form, in der es in den Verkehr gebracht wird, keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt und keine Gewässergefährdung dar und ist somit nicht Kennzeichnungspflichtig: EG-Verordnung 1272/2008, Anhang I, Ziffer 1.3.4 (Metalle in kompakter Form, Legierungen, polymer- haltige Gemische, elastomerhaltige Gemische)
2.3 Sonstige Gefahren
Bei der Weiterverarbeitung des Produktes, z.B. durch Schleifen, Polieren, Schmelzen, können Stäube oder Dämpfe entstehen, wodurch die Gefahren, die von den gefährlichen Inhaltsstoffen (siehe Abschnitt 3) ausgehen, wirksam werden können. PBT-Beurteilung Keine Daten vorhanden vPvB-Beurteilung Keine Daten vorhanden 3. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen