Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
5117-12-4
Name der Chemikalie
4-(1-oxo-2-propenyl)-morpholine
Konzentration
50 - 55
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2025-06-17
Produktidentifikator
TGM-7 Red
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
3D-Druckfarbe
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+370 602 42209
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MB Labsamera
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H317, H318, H373, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition . H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Gesicht, Hände und exponierte Haut gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 – Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 – Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Durch übermäßige Hitze, Verschmutzung oder direkte Sonneneinstrahlung kann es zu einer Polymerisation kommen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 H302 Akute Toxizität (oral) – Kategorie 4 H317 Hautsensibilisierung - Kategorie 1 H318 Schwere Augenschädigung - Kategorie 1 H373 Spezifische Zielorgantoxizität bei wiederholter Exposition – Kategorie 2 H411 Gewässergefährdend – chronisch – Kategorie 2