Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-878-4
Name der Chemikalie
Quarz-A-Staub (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-12-09
Produktidentifikator
maxit multi 290
CAS-Nr.
14808-60-7
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kleber und Armierungsmörtel Renovationsmörtel
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotruf Erfurt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
maxit Baustoffwerke GmbH
E-Mail-Addresse
info@maxit-kroelpa.de, thomas.lohse@maxit-kroelpa.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement (weiß)
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Der Gehalt an löslichem Chrom(VI) ist gemäß Anhang XVII Absatz 47 der EG-Verordnung 1907/2006 nicht größer als 0,0002%. Produkt reagiert mit Wasser stark alkalisch.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar