Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-753-7
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-03-14
Produktidentifikator
Korro 60
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Korrosionsschutz
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
(GIZ) der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen, Klinische Toxikologie, Universitätsklinikum, Langenbeckstr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Matecra GmbH
E-Mail-Addresse
info@chemical-check.de,
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Flam. Liq. 3 H226-Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Asp. Tox. 1 H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. STOT SE 3 H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr H226-Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261- Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. P301+P310+P331-BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P312-Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. EUH066-Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <2% Aromaten
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).