Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-05-15
Produktidentifikator
Gießfix 200
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Algen- und Grünbelagentfernung
NOTRUFNUMMERN:
Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen Mainz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Matecra GmbH
E-Mail-Addresse
sdb@csb-online.de
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG entfällt
Klassifizierungs-System
Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar