Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-859-9/100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
5-10% 5-15%
EC/CAS
220-666-8/2855-13-2
Name der Chemikalie
3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamine
Konzentration
5-15 %
EC/CAS
216-032-5/1477-55-0
Name der Chemikalie
1,3-benzenedimethanamine
Konzentration
1-5 %
Allgemeine Information
Version
1,21
Überarbeitet am
2013-07-15
Produktidentifikator
0040100 Komponente B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Betonkleber
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine identifizierte Verwendung(en)
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 9503-5047-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MASTERTEC GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@mastertec.eu
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H332
Harmful if inhaled
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Einstufung des Stoffs oder Gemischs Gefahrenbezeichnungen: C - Ätzend, Xn - Gesundheitsschädlich
R-Sätze
Gesundheitsschädlich beim Einatmen Verursacht Verätzungen Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. 34 Verursacht Verätzungen. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Gefahrenpiktogramme
C - Ätzend
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
3-Aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamin m-Phenylenbis(methylamine)
S-Sätze
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren . 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenbezeichnungen: C - Ätzend, Xn - Gesundheitsschädlich R-Sätze: Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Verursacht Verätzungen. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG