Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<0,036 ≥0,036%
Allgemeine Information
Version
5
Überarbeitet am
2024-03-05
Produktidentifikator
Pegasol Quartz Base
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendung durch Verbraucher Industrieller Gebrauch Gewerbliche Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Ursache Nicht angegeben -
NOTRUFNUMMERN:
+49 69643508409
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Martin Mathys NV
E-Mail-Addresse
enquiries@tor-coatings.com
GHS-Informationen
Signalwort
Kein Signalwort
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Produkt definition
Gemisch
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Sicherheitshinweise
Allgemein P103 - Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Verhütung
Nicht anwendbar.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH211 - Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen. Nicht anwendbar. Detergenzien - Verordnung (EG) Nr. 907/2006 Anhang XVII - Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht den Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr.
Andere Gefahren
Keine bekannt.