Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
405-060-5/118712-89-3
Name der Chemikalie
Transfluthrin (ISO); 2,3,5,6-Tetrafluorbenzyl (1R,3S)-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethyl-cyclopropancarboxylat
Konzentration
5-10%
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
1-5%
EC/CAS
203-377-1/106-24-1
Name der Chemikalie
2,6-Octadien-1-ol, 3,7-dimethyl-, (2E)
Konzentration
0,1-1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-02-26
Produktidentifikator
Insekten-Strip
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Insektizid
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum (STIZ, Tox-Zentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Martec Handels AG
E-Mail-Addresse
info@martecag.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H410
Very toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Gewässergefährdend: Aqu. akut 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 1
Gefahrenhinweise
Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501
Enthält
Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen. Geraniol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH208
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.