Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-137-3
Name der Chemikalie
Calcium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-02-24
Produktidentifikator
Kalkmilch, Kalkwasser, Kalkteig
1.3 Synonyme:
Kalkmilch, Kalkwasser, Kalkteig
CAS-Nr.
1305-62-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Die nachfolgende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit Baustoffindustrie, Chemische Industrie, Landwirtschaft, Umweltschutz (z.B. Rauchgasreinigung, Abwasserbehandlung, Klärschlammaufbereitung), Trinkwasseraufberei- tung, Tierfutter, Nahrungsmittel, Arzneimittel, Bauindustrie, Papier, Farben
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Von keiner der in Tabelle 1 des Anhangs zu diesem Sicherheitsdatenblatt aufgeführten Verwendun- gen wird abgeraten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Märker Kalk GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2; H315 Eye Dam. 1; H318 STOT SE 3; H335
Weitere Informationen
Voller Wortlaut der Einstufung und Gefahrenhinweise in Abschnitt 16.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261: Einatmen von Aerosol vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen erleichtert. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRALE oder Arzt anrufen P501: Inhalt/Behälter der
Entsorgung
in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften zuführen. Der Wortlaut der nicht vollständig ausgeschriebenen Sicherheitshinweise ist in Abschnitt 16 angege- ben.
2.3 Sonstige Gefahren
Calciumdihydroxid erfüllt nicht die Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffe gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Der Stoff ist nicht aufgenommen in die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe gemäß Art. 59 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Der Stoff weist keine endokrinschädigenden bzw. endokrinschädlichen Eigenschaften gemäß den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 auf.