Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
216-823-5/1675-54-3
Name der Chemikalie
2,2'-[(1-methylethylidene)bis(4,1-phenyleneoxymethylene)]bisoxirane
Konzentration
≥20-<25%
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
99-8
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-08-30
Produktidentifikator
ADESILEX PG4 / A
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Epoxidharzklebstoff Nicht empfohlene Verwendungen: Daten nicht vorhanden
Hersteller / Lieferant
MAPEI SUISSE SA
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MAPEI SUISSE SA
E-Mail-Addresse
sicurezza@mapei.it
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Risiken
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P264 Nach der Handhabung die Haut gründlich waschen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Sonderbestimmungen
EUH208
Enthält
1,6-Bis(2,3 epoxypropoxy)hexan. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH208 Enthält reaktionsprodukt: bisphenol F-epichlorhydrinharz. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 4,4'-Methylen diphenyldiglycidylether
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Keine
2.3 Sonstige Gefahren
Keine PBT-, vPvB-Stoffe oder endokrine Disruptoren in Konzentrationen >= 0.1 %
Andere Gefahren
Keine weiteren Risiken Dieses Produkt enthält kristallines Siliciumdioxid (Quarzsand). IARC hat kristallines Siliciumdioxid als Karzinogen der Gruppe 1 eingestuft. Sowohl IARC als auch NTP betrachten Kieselsäure als bekanntes menschliches Karzinogen. Die Evidenz basiert auf der chronischen und langfristigen Exposition, die Arbeiter gegenüber kristallinen Silikastaubpartikeln mit alveolengängiger Größe hatten. Da dieses Produkt in flüssiger oder pastöser Form vorliegt, besteht keine Staubgefahr. Daher ist diese Klassifizierung nicht relevant. (Hinweis: Das Schleifen des gehärteten Produkts kann zu einer Gefahr für Quarzstaub führen.) Das Produkt enthält niedrigmolekulare Epoxidharze, die zu einer Überkreuz-Sensibilisierung mit anderen Epoxiverbindungen führen können. Dämpfe sollen auch nicht eingeatmet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Skin Irrit. 2 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 Verursacht schwere Augenreizung. Skin Sens. 1 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Aquatic Chronic 2 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen: Keine weiteren Risiken