Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
429-270-1/136210-30-5
Name der Chemikalie
Tetraethyl N,N'-(methylenedicyclohexane-4,1-diyl)bis-DL-aspartate
Konzentration
15-<20%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-05-08
Produktidentifikator
LecoPur 434 flex- Komponente A
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Versiegelung
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)40-39865616
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
maleco Farbwerk GmbH
E-Mail-Addresse
info@maleco.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)
Gefahrenkategorien
Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3
Gefahrenhinweise
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist wie folgt gekennzeichnet in Übereinstimmung mit der „Verordnung zum Schutz vor
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)“ vom 26. November 2010 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) Asparaginsäureester Tetraethyl-N,N'-(methylendicyclohexan-4,1-diyl)bis-DL-aspartat
Gefahrenpiktogramme
Achtung (GHS 07)
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH211 Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen . Aerosol oder Nebel nicht einatmen. Nur für den berufsmäßigen Verwender.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB. ABSCHNITT3: Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen 3.2