Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
919-857-5/64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
50-100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-11-25
Produktidentifikator
AF-Verdünnung 1150
CAS-Nr.
64742-48-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Aromatenfreie Spezialverdünnung
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)40-39865616
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
maleco Farbwerk GmbH
E-Mail-Addresse
info@maleco.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Flam. Liq. 3 ; H226 – STOT SE 3, H336 - Asp. Tox. 1; H 304 – EUH066
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist wie folgt gekennzeichnet in Übereinstimmung mit der „Verordnung zum Schutz vor
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)“ vom 26. November 2010 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)
Gefahrenpiktogramme
Flamme (GHS 02) Gefahr (GHS 08) Achtung (GHS 07)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken oder Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P243 Vorbeugende Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P301/P310BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen P501.1 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen. Ergänzende Gefahrenmerkmale EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB. ABSCHNITT3: