Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-662-2/67-64-1
Name der Chemikalie
acetone
Konzentration
10-25%
EC/CAS
500-033-5/25068-38-6
Name der Chemikalie
4,4'-Isopropylidenediphenol, oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3-epoxypropane
Konzentration
<1%
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
5-<10%
EC/CAS
205-500-4/141-78-6
Name der Chemikalie
acetic acid, ethyl ester
Konzentration
1-<5%
EC/CAS
204-658-1/123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
2,5-5%
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
1-<5%
EC/CAS
64742-95-6
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
N/A
EC/CAS
265-199-0/71-43-2
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
1-<5%
EC/CAS
202-849-4/100-41-4
Name der Chemikalie
Ethylbenzene
Konzentration
1-2,5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-12-02
Produktidentifikator
UNDERCOVER 400 ml
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Grundierungen Näheres ist dem Produktinformationsblatt zu entnehmen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MAKRA Norbert Kraft GmbH
E-Mail-Addresse
info@makra.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H317, H319, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Aerosole: Aerosol 1 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3
Gefahrenhinweise
Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Verursacht schwere Augenreizung. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Aceton; 2-Propanon; Propanon Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700 Ethylacetat 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. P501 Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH018 Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden. EUH208 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung nicht anwendbar