MaiMed MyClean DS Tücher

MaiMed GmbH

Überarbeitet am : 2023-01-09

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GHS02
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 2
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

200-578-6/64-17-5

Name der Chemikalie

Ethanol

Konzentration

≥25

Allgemeine Information

Version

2.01

Überarbeitet am

2023-01-09

Produktidentifikator

MaiMed MyClean DS Tücher

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Desinfektionsmittel Medizinprodukt

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

NOTRUFNUMMERN:

+49 551 19240

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS02 M011 T023

Unternehmensinformationen

Unternehmen

MaiMed GmbH

E-Mail-Addresse

sds@kft.de

GHS-Informationen

Signalwort

Achtung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H226

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H226

Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

GHS02

Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise

H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

Sicherheitshinweise

P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P403+P235 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.

Ergänzende Gefahrenhinweise

EUH066 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

Weitere Informationen

Es sind zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten zu beachten.

PBT

nicht relevant - keine Registierung erforderlich

vPvB

nicht relevant – keine Registrierung erforderlich Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Ethanol (64-17-5) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Butanon (78-93-3) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

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