Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
90-98%
EC/CAS
201-004-7/77-09-8
Name der Chemikalie
Phenolphthalein
Konzentration
<0,10% 0,01-0,1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-10-27
Produktidentifikator
VISOCOLOR ECO Nfp. pH 4,0 - 9,0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produkt für analytische Zwecke Zuordnung zu Expositionsszenarien nach REACh, RIP 3.2 Codes: SU 0-2, PC 21, PROC 15, AC 0 Das Expositionsszenario ist in die Abschnitte 1-16 integriert
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
nicht bekannt
Herstellername
MACHEREY-NAGEL GmbH & Co. KG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MACHEREY-NAGEL AG
E-Mail-Addresse
msds@mn-net.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
24 mL pH-1 Verordnung 1999/45/EG -
Gefahrenpiktogramme
nicht kennzeichnungspflichtig CLP-Verordnung 1272/2008/EG GHS02 - CLP-Verordnung 1272/2008/EG GHS02
Signalwort
GEFAHR GEFAHR
Gefahrenhinweise
Gefahrenklassen/-kategorien H225 Entzündbare Flüssigkeit Kat. 2
2.2. Kennzeichnungselemente
Nach 1999/45/EG gibt es für Kleinmengen von mindergefährlichen und leicht entzündlichen Zubereitungen bis 25-125 mL|g Kennzeichnungserleicherungen bzw. -befreiungen (keine Symbole F, O, Xn, Xi, N und keine R- und S-Sätze erforderlich). Nach CLP (GHS) müssen Innenverpackungen nur mit dem Symbol und dem Produktidentifikator gekennzeichnet werden. Mindergefährliche Stoffe/Gemische mit Signalwort: ACHTUNG und leicht entzündbare Stoffe/Gemische müssen bis 125 mL oder 125 g nicht mit H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.2). 24 mL pH-1 Verordnung 1999/45/EG
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen Nach unserem gegenwärtigen Wissen und Erfahrung erklären wir, dass dieses Produkt keine gefährlichen Stoffe und Gemische enthält, die - in Übereinstimmung mit den gültigen EU-Verordnungen 1272/2008/EG, 1907/2006/EG, 1999/45/EG und der deutschen Gefahrstoffverordnung - als gefährliche Güter eingestuft und gekennzeichnet werden müssen, weder in der vorliegenden Konzentration noch in ihrer Gesamtmenge je Packung. Eine einzelne Packung hat ein sehr geringes Gefährdungspotential. Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome --- Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt --- --- Entzündliche Eigenschaften. Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische.