Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-990-4-8/7783-33-7
Name der Chemikalie
Mercury(II) potassium iodide
Konzentration
<0.10%
EC/CAS
232-674-9/9004-34-6
Name der Chemikalie
cellulose
Konzentration
1-<10% 0.01-<0.1%
EC/CAS
231-673-0/7681-57-4
Name der Chemikalie
Sodium metabisulfite
Konzentration
10-<25%
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
20 - <35 %
EC/CAS
231-639-5/7664-93-9
Name der Chemikalie
sulphuric acid
Konzentration
30 - <51 %
EC/CAS
200-580-7/64-19-7
Name der Chemikalie
acetic acid
Konzentration
1 - <10 %
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
90-<98%
EC/CAS
231-791-2/7732-18-5
Name der Chemikalie
Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O
Konzentration
90-<100%
EC/CAS
201-004-7/77-09-8
Name der Chemikalie
Phenolphthalein
Konzentration
0.01-<0.1% 0.01-<0.1%
EC/CAS
234-722-4
Name der Chemikalie
Hexaammonium heptamolybdate
Konzentration
2-<5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-14
Produktidentifikator
VISOCOLOR Bodenkoffer, mit Zubehör
REACH-Registrierungsnummer
siehe
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produkt für analytische Zwecke Zuordnung zu Expositionsszenarien nach REACh, RIP 3.2 Codes: SU 0-2, PROC 15 Das Expositionsszenario ist in die Abschnitte 1-16 integriert
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
nicht bekannt
Herstellername
MACHEREY-NAGEL GmbH & Co. KG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MACHEREY-NAGEL AG
E-Mail-Addresse
sds@mn-net.com (m
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H290, H302, H314, H315, H318, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 2.0 Einstufung für das vollständige Produkt GHS02 GHS05 GHS07
Signalwort
GEFAHR - Keine Gefahrenklasse 100 Teststäbchen Ammonium Nicht kennzeichnungspflichtig - Keine Gefahrenklasse 1 L CAL-Lösung Nicht kennzeichnungspflichtig - Keine Gefahrenklasse 100 mL CAL-Vorratslösung Nicht kennzeichnungspflichtig - Keine Gefahrenklasse 500 mL dest. Wasser Nicht kennzeichnungspflichtig - Keine Gefahrenklasse 25 mL K-1 GHS05 GEFAHR ACHTUNG GEFAHR GEFAHR GEFAHR GEFAHR - Keine Gefahrenklasse 1 L CaCl 2 -Lösung Nicht kennzeichnungspflichtig - Keine Gefahrenklasse 100 mL CaCl 2 -Vorratslösung GHS07 ACHTUNG - Keine Gefahrenklasse 30 mL NH + 4 -1 GHS05 GEFAHR - Keine Gefahrenklasse - 100 Teststäbchen Ammonium Nicht kennzeichnungspflichtig - 1 L CAL-Lösung Nicht kennzeichnungspflichtig - 100 mL CAL-Vorratslösung Nicht kennzeichnungspflichtig - 500 mL dest. Wasser Nicht kennzeichnungspflichtig - 25 mL K-1 GHS05 GEFAHR H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P260sh, P280sh, P303+361+353, P305+351+338, P310 Staub/Dampf nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 12 g K-2 GHS07 ACHTUNG 30 mL P-1 GHS05 GEFAHR H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P260sh, P280sh, P303+361+353, P305+351+338, P310 Staub/Dampf nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 30 mL P-2 GHS05 GEFAHR H318 Verursacht schwere Augenschäden. P280sh, P305+351+338, P310 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 25 mL pH 4-10 GHS02 GEFAHR 30 mL P-K GHS05 GEFAHR H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P260sh, P280sh, P303+361+353, P305+351+338, P310 Staub/Dampf nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 30 mL Pyrophosphatlösung Nicht kennzeichnungspflichtig - 1 L CaCl 2 -Lösung Nicht kennzeichnungspflichtig - 100 mL CaCl 2 -Vorratslösung GHS07 ACHTUNG 100 Teststäbchen Nicht kennzeichnungspflichtig - 30 mL NH + 4 -1 GHS05 GEFAHR H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P260sh, P280sh, P303+361+353, P305+351+338, P310 Staub/Dampf nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 100 St. Faltenfilter Nicht kennzeichnungspflichtig -
Gefahrenhinweise
Gefahrenklassen/-kategorien EUH031 031 nicht definiert H225 Entzündbare Flüssigkeit Kat. 2 H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H302 Akut Tox. 4 oral H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1A H315 Reizwirkung auf die Haut Kat. 2 H318 Schwere Augenschädigung Kat. 1 H319 Schwere Augenreizung Kat. 2 Gefahrenklassen/-kategorien H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1B 12 g K-2 GHS07 Gefahrenklassen/-kategorien H302 Akut Tox. 4 oral H315 Reizwirkung auf die Haut Kat. 2 H319 Schwere Augenreizung Kat. 2 30 mL P-1 GHS05 Gefahrenklassen/-kategorien H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1A 30 mL P-2 GHS05 Gefahrenklassen/-kategorien EUH031 031 nicht definiert H318 Schwere Augenschädigung Kat. 1 25 mL pH 4-10 GHS02 Gefahrenklassen/-kategorien H225 Entzündbare Flüssigkeit Kat. 2 30 mL P-K GHS05 Gefahrenklassen/-kategorien H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1A 30 mL Pyrophosphatlösung Nicht kennzeichnungspflichtig Gefahrenklassen/-kategorien H319 Schwere Augenreizung Kat. 2 100 Teststäbchen Nicht kennzeichnungspflichtig Gefahrenklassen/-kategorien H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1A 100 St. Faltenfilter Nicht kennzeichnungspflichtig
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
100 Indikatorstäbchen (18 g) Nicht kennzeichnungspflichtig
2.2. Kennzeichnungselemente
Nach der CLP-Verordnung müssen Innenverpackungen nur mit GHS-Symbol(en) und Produktidentifikator(en) gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.1.2). Mindergefährliche Stoffe/Gemische mit Signalwort: ACHTUNG und leicht entzündbare Stoffe/Gemische müssen bis 125 mL nicht mit H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.2). Metallkorrosive Lösungen müssen bis 125 mL nicht mit GHS-Symbol, Signalwort, H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.2.1.3). 100 Indikatorstäbchen (18 g) Nicht kennzeichnungspflichtig
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen Allgemein ist bei pH-Werten < 2 oder > 11,5 mit ätzender Wirkung zu rechnen. Bei pH-Werten < 5 oder > 9 ist stets mit reizender Wirkung zu rechnen. Entzündliche Eigenschaften. "Kann gegenüber Metallen korrosiv sein." hat nur Relevanz bei größeren Konzentrationen und Mengen. Die Kennzeichnung mit GHS05 würde zu einer "ÜBERKENNZEICHNUNG" führen (siehe GHS-Verordnung 1272/2008/EG Anhang I, Kap. 1.5.2.1.3. - keine Kennzeichnung bis 125 mL). --- Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Verursacht auf der Haut, Augen und Schleimhäuten je nach Konzentration, Temperatur und Einwirkzeit unterschiedlich schwere Verätzungen und schlecht heilende Wunden. Dämpfe, besonders auch aus heißer Flüssigkeit und Nebel wirken stark reizend auf Augen und Atmungsorgane. Verursacht durch Verschlucken, schon in geringen Mengen Gesundheitsschäden. Kann sich im Körper anreichern. - Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Nicht in die Umwelt gelangen lassen. Enthält ein geruchsintensives Reagenz. ---
PBT
nicht zutreffend
vPvB
nicht zutreffend