VISOCOLOR Bodenkoffer, mit Zubehör

MACHEREY-NAGEL AG

Überarbeitet am : 2020-12-14

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GHS02 GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 5
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

231-990-4-8/7783-33-7

Name der Chemikalie

Mercury(II) potassium iodide

Konzentration

<0.10%

EC/CAS

232-674-9/9004-34-6

Name der Chemikalie

cellulose

Konzentration

1-<10% 0.01-<0.1%

Aufgeführt in

EC/CAS

231-673-0/7681-57-4

Name der Chemikalie

Sodium metabisulfite

Konzentration

10-<25%

EC/CAS

215-185-5/1310-73-2

Name der Chemikalie

sodium hydroxide

Konzentration

20 - <35 %

EC/CAS

231-639-5/7664-93-9

Name der Chemikalie

sulphuric acid

Konzentration

30 - <51 %

Aufgeführt in

EC/CAS

200-580-7/64-19-7

Name der Chemikalie

acetic acid

Konzentration

1 - <10 %

Aufgeführt in

EC/CAS

200-578-6/64-17-5

Name der Chemikalie

Ethanol

Konzentration

90-<98%

EC/CAS

231-791-2/7732-18-5

Name der Chemikalie

Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O

Konzentration

90-<100%

EC/CAS

201-004-7/77-09-8

Name der Chemikalie

Phenolphthalein

Konzentration

0.01-<0.1% 0.01-<0.1%

EC/CAS

234-722-4

Name der Chemikalie

Hexaammonium heptamolybdate

Konzentration

2-<5%

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2020-12-14

Produktidentifikator

VISOCOLOR Bodenkoffer, mit Zubehör

REACH-Registrierungsnummer

siehe

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Produkt für analytische Zwecke Zuordnung zu Expositionsszenarien nach REACh, RIP 3.2 Codes: SU 0-2, PROC 15 Das Expositionsszenario ist in die Abschnitte 1-16 integriert

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

nicht bekannt

Herstellername

MACHEREY-NAGEL GmbH & Co. KG

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS02 GHS05 GHS07

Unternehmensinformationen

Unternehmen

MACHEREY-NAGEL AG

E-Mail-Addresse

sds@mn-net.com (m

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H225, H290, H302, H314, H315, H318, H319

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H225

Highly Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

1272/2008 2.0 Einstufung für das vollständige Produkt GHS02 GHS05 GHS07

Signalwort

GEFAHR - Keine Gefahrenklasse 100 Teststäbchen Ammonium Nicht kennzeichnungspflichtig - Keine Gefahrenklasse 1 L CAL-Lösung Nicht kennzeichnungspflichtig - Keine Gefahrenklasse 100 mL CAL-Vorratslösung Nicht kennzeichnungspflichtig - Keine Gefahrenklasse 500 mL dest. Wasser Nicht kennzeichnungspflichtig - Keine Gefahrenklasse 25 mL K-1 GHS05 GEFAHR ACHTUNG GEFAHR GEFAHR GEFAHR GEFAHR - Keine Gefahrenklasse 1 L CaCl 2 -Lösung Nicht kennzeichnungspflichtig - Keine Gefahrenklasse 100 mL CaCl 2 -Vorratslösung GHS07 ACHTUNG - Keine Gefahrenklasse 30 mL NH + 4 -1 GHS05 GEFAHR - Keine Gefahrenklasse - 100 Teststäbchen Ammonium Nicht kennzeichnungspflichtig - 1 L CAL-Lösung Nicht kennzeichnungspflichtig - 100 mL CAL-Vorratslösung Nicht kennzeichnungspflichtig - 500 mL dest. Wasser Nicht kennzeichnungspflichtig - 25 mL K-1 GHS05 GEFAHR H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P260sh, P280sh, P303+361+353, P305+351+338, P310 Staub/Dampf nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 12 g K-2 GHS07 ACHTUNG 30 mL P-1 GHS05 GEFAHR H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P260sh, P280sh, P303+361+353, P305+351+338, P310 Staub/Dampf nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 30 mL P-2 GHS05 GEFAHR H318 Verursacht schwere Augenschäden. P280sh, P305+351+338, P310 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 25 mL pH 4-10 GHS02 GEFAHR 30 mL P-K GHS05 GEFAHR H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P260sh, P280sh, P303+361+353, P305+351+338, P310 Staub/Dampf nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 30 mL Pyrophosphatlösung Nicht kennzeichnungspflichtig - 1 L CaCl 2 -Lösung Nicht kennzeichnungspflichtig - 100 mL CaCl 2 -Vorratslösung GHS07 ACHTUNG 100 Teststäbchen Nicht kennzeichnungspflichtig - 30 mL NH + 4 -1 GHS05 GEFAHR H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P260sh, P280sh, P303+361+353, P305+351+338, P310 Staub/Dampf nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 100 St. Faltenfilter Nicht kennzeichnungspflichtig -

Gefahrenhinweise

Gefahrenklassen/-kategorien EUH031 031 nicht definiert H225 Entzündbare Flüssigkeit Kat. 2 H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H302 Akut Tox. 4 oral H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1A H315 Reizwirkung auf die Haut Kat. 2 H318 Schwere Augenschädigung Kat. 1 H319 Schwere Augenreizung Kat. 2 Gefahrenklassen/-kategorien H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1B 12 g K-2 GHS07 Gefahrenklassen/-kategorien H302 Akut Tox. 4 oral H315 Reizwirkung auf die Haut Kat. 2 H319 Schwere Augenreizung Kat. 2 30 mL P-1 GHS05 Gefahrenklassen/-kategorien H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1A 30 mL P-2 GHS05 Gefahrenklassen/-kategorien EUH031 031 nicht definiert H318 Schwere Augenschädigung Kat. 1 25 mL pH 4-10 GHS02 Gefahrenklassen/-kategorien H225 Entzündbare Flüssigkeit Kat. 2 30 mL P-K GHS05 Gefahrenklassen/-kategorien H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1A 30 mL Pyrophosphatlösung Nicht kennzeichnungspflichtig Gefahrenklassen/-kategorien H319 Schwere Augenreizung Kat. 2 100 Teststäbchen Nicht kennzeichnungspflichtig Gefahrenklassen/-kategorien H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1A 100 St. Faltenfilter Nicht kennzeichnungspflichtig

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

100 Indikatorstäbchen (18 g) Nicht kennzeichnungspflichtig

2.2. Kennzeichnungselemente

Nach der CLP-Verordnung müssen Innenverpackungen nur mit GHS-Symbol(en) und Produktidentifikator(en) gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.1.2). Mindergefährliche Stoffe/Gemische mit Signalwort: ACHTUNG und leicht entzündbare Stoffe/Gemische müssen bis 125 mL nicht mit H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.2). Metallkorrosive Lösungen müssen bis 125 mL nicht mit GHS-Symbol, Signalwort, H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.2.1.3). 100 Indikatorstäbchen (18 g) Nicht kennzeichnungspflichtig

2.3 Sonstige Gefahren

Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen Allgemein ist bei pH-Werten < 2 oder > 11,5 mit ätzender Wirkung zu rechnen. Bei pH-Werten < 5 oder > 9 ist stets mit reizender Wirkung zu rechnen. Entzündliche Eigenschaften. "Kann gegenüber Metallen korrosiv sein." hat nur Relevanz bei größeren Konzentrationen und Mengen. Die Kennzeichnung mit GHS05 würde zu einer "ÜBERKENNZEICHNUNG" führen (siehe GHS-Verordnung 1272/2008/EG Anhang I, Kap. 1.5.2.1.3. - keine Kennzeichnung bis 125 mL). --- Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Verursacht auf der Haut, Augen und Schleimhäuten je nach Konzentration, Temperatur und Einwirkzeit unterschiedlich schwere Verätzungen und schlecht heilende Wunden. Dämpfe, besonders auch aus heißer Flüssigkeit und Nebel wirken stark reizend auf Augen und Atmungsorgane. Verursacht durch Verschlucken, schon in geringen Mengen Gesundheitsschäden. Kann sich im Körper anreichern. - Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Nicht in die Umwelt gelangen lassen. Enthält ein geruchsintensives Reagenz. ---

PBT

nicht zutreffend

vPvB

nicht zutreffend

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