Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-673-0/7681-57-4
Name der Chemikalie
Sodium metabisulfite
Konzentration
10-<25%
EC/CAS
7732-18-5
Name der Chemikalie
Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O
Konzentration
N/A
EC/CAS
234-722-4
Name der Chemikalie
Hexaammonium heptamolybdate
Konzentration
0.5-<2%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-03
Produktidentifikator
VISOCOLOR alpha Phosphat
REACH-Registrierungsnummer
siehe
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produkt für analytische Zwecke Zuordnung zu Expositionsszenarien nach REACh, RIP 3.2 Codes: SU 0-2, PROC 15 Das Expositionsszenario ist in die Abschnitte 1-16 integriert
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
nicht bekannt
Herstellername
MACHEREY-NAGEL GmbH & Co. KG
NOTRUFNUMMERN:
DE: Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MACHEREY-NAGEL AG
E-Mail-Addresse
sds@mn-net.com (m
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 2.0 Einstufung für das vollständige Produkt GHS05 GHS07
Signalwort
GEFAHR ACHTUNG GEFAHR ACHTUNG 25 mL PO 4 -2 GHS05 GEFAHR H318 Verursacht schwere Augenschäden. P280sh, P305+351+338, P310 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Gefahrenhinweise
Gefahrenklassen/-kategorien EUH031 031 nicht definiert H315 Reizwirkung auf die Haut Kat. 2 H318 Schwere Augenschädigung Kat. 1 H319 Schwere Augenreizung Kat. 2 Gefahrenklassen/-kategorien H315 Reizwirkung auf die Haut Kat. 2 H319 Schwere Augenreizung Kat. 2 25 mL PO 4 -2 GHS05 Gefahrenklassen/-kategorien EUH031 031 nicht definiert H318 Schwere Augenschädigung Kat. 1
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
25 mL PO 4 -1 GHS07
2.2. Kennzeichnungselemente
Nach der CLP-Verordnung müssen Innenverpackungen nur mit GHS-Symbol(en) und Produktidentifikator(en) gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.1.2). Mindergefährliche Stoffe/Gemische mit Signalwort: ACHTUNG müssen bis 125 mL nicht mit H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.2). 25 mL PO 4 -1 GHS07
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen Allgemein ist bei pH-Werten < 2 oder > 11,5 mit ätzender Wirkung zu rechnen. Bei pH-Werten < 5 oder > 9 ist stets mit reizender Wirkung zu rechnen. --- Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Verursacht auf der Haut, Augen und Schleimhäuten je nach Konzentration, Temperatur und Einwirkzeit unterschiedlich schwere Verätzungen und schlecht heilende Wunden. Dämpfe, besonders auch aus heißer Flüssigkeit und Nebel wirken stark reizend auf Augen und Atmungsorgane. - Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Enthält ein geruchsintensives Reagenz. ---
PBT
nicht zutreffend
vPvB
nicht zutreffend