Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7732-18-5
Name der Chemikalie
Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-02-14
Produktidentifikator
QUANTOFIX Chromat
REACH-Registrierungsnummer
siehe
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produkt für analytische Zwecke Zuordnung zu Expositionsszenarien nach REACh, RIP 3.2 Codes: SU 0-2, PC 21, PROC 15, AC 0 Das Expositionsszenario ist in die Abschnitte 1-16 integriert Wenn mit CE-Kennzeichnung: Produkt für in-vitro-diagnostische Anwendungen (IVD) oder Zubehör für medizinische Anwendungen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
nicht bekannt
Herstellername
MACHEREY-NAGEL GmbH & Co. KG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MACHEREY-NAGEL AG
E-Mail-Addresse
sds@mn-net.com (m
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 2.0 Einstufung für das vollständige Produkt GHS05 GHS07
Signalwort
GEFAHR - Keine Gefahrenklasse 25 mL CrO 2- 4 -1 GHS05 GHS07 GEFAHR - 25 mL CrO 2- 4 -1 GHS05 GHS07 GEFAHR H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P260sh, P280sh, P303+361+353, P305+351+338, P310 Staub/Dampf nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Gefahrenhinweise
Gefahrenklassen/-kategorien H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1A H332 Akut Tox. 4 inh. Gefahrenklassen/-kategorien H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1A H332 Akut Tox. 4 inh.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
100 Teststäbchen Nicht kennzeichnungspflichtig
2.2. Kennzeichnungselemente
Nach der CLP-Verordnung müssen Innenverpackungen nur mit GHS-Symbol(en) und Produktidentifikator(en) gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.1.2). Mindergefährliche Stoffe/Gemische mit Signalwort: ACHTUNG müssen bis 125 mL nicht mit H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.2). Metallkorrosive Lösungen müssen bis 125 mL nicht mit GHS-Symbol, Signalwort, H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.2.1.3). 100 Teststäbchen Nicht kennzeichnungspflichtig
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen Allgemein ist bei pH-Werten < 2 oder > 11,5 mit ätzender Wirkung zu rechnen. --- Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Verursacht auf der Haut, Augen und Schleimhäuten je nach Konzentration, Temperatur und Einwirkzeit unterschiedlich schwere Verätzungen und schlecht heilende Wunden. Dämpfe, besonders auch aus heißer Flüssigkeit und Nebel wirken stark reizend auf Augen und Atmungsorgane. Verursacht durch schon in geringen Mengen Gesundheitsschäden. - Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Nicht in die Umwelt gelangen lassen. ---
PBT
nicht zutreffend
vPvB
nicht zutreffend