Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-595-7/7647-01-0
Name der Chemikalie
Hydrochloric acid
Konzentration
017-002-
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
1-<3%
EC/CAS
7732-18-5
Name der Chemikalie
Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O
Konzentration
20-<40%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-03-15
Produktidentifikator
NANOCOLOR Klärschlamm
REACH-Registrierungsnummer
siehe
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produkt für analytische Zwecke Zuordnung zu Expositionsszenarien nach REACh, RIP 3.2 Codes: SU 0-2, PC 21, PROC 15, AC 0 Das Expositionsszenario ist in die Abschnitte 1-16 integriert
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
nicht bekannt
Herstellername
MACHEREY-NAGEL GmbH & Co. KG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MACHEREY-NAGEL AG
E-Mail-Addresse
sds@mn-net.com (m
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H315, H319, H331, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 2.0 Einstufung für das vollständige Produkt GHS05 GHS06 GHS07
Signalwort
GEFAHR GEFAHR GEFAHR ACHTUNG GEFAHR - Keine Gefahrenklasse GEFAHR H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P260sh, P280sh, P303+361+353, P305+351+338, P310 Staub/Dampf nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 2,3 mL Klärschlamm R2 (HNO3) GHS05 GHS06 GEFAHR H314, H331 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Giftig bei Einatmen. P260sh, P280sh, P303+361+353, P305+351+338, P310, P311, P405 Staub/Dampf nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Unter Verschluss aufbewahren. 100 mL Klärschlamm R3 GHS07 ACHTUNG 50 mL Klärschlamm R4 GHS05 GEFAHR H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P260sh, P280sh, P303+361+353, P305+351+338, P310 Staub/Dampf nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 30 mL Klärschlamm R5 Nicht kennzeichnungspflichtig -
Gefahrenhinweise
Gefahrenklassen/-kategorien H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1A H315 Reizwirkung auf die Haut Kat. 2 H319 Schwere Augenreizung Kat. 2 H331 Akut Tox. 3 inh. H335 STOT einm. 3 Gefahrenklassen/-kategorien H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1B H335 STOT einm. 3 2,3 mL Klärschlamm R2 (HNO3) GHS05 GHS06 Gefahrenklassen/-kategorien H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1A H331 Akut Tox. 3 inh. 100 mL Klärschlamm R3 GHS07 Gefahrenklassen/-kategorien H315 Reizwirkung auf die Haut Kat. 2 H319 Schwere Augenreizung Kat. 2 50 mL Klärschlamm R4 GHS05 Gefahrenklassen/-kategorien H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1A 30 mL Klärschlamm R5 Nicht kennzeichnungspflichtig
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
7 mL Klärschlamm R1 (HCl) GHS05 GHS07
2.2. Kennzeichnungselemente
Nach der CLP-Verordnung müssen Innenverpackungen nur mit GHS-Symbol(en) und Produktidentifikator(en) gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.1.2). Mindergefährliche Stoffe/Gemische mit Signalwort: ACHTUNG müssen bis 125 mL nicht mit H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.2). Metallkorrosive Lösungen müssen bis 125 mL nicht mit GHS-Symbol, Signalwort, H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.2.1.3). 7 mL Klärschlamm R1 (HCl) GHS05 GHS07
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen Allgemein ist bei pH-Werten < 2 oder > 11,5 mit ätzender Wirkung zu rechnen. Bei pH-Werten < 5 oder > 9 ist stets mit reizender Wirkung zu rechnen. Die Eigenschaft H314 "Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden." mancher Salze trifft nicht zu, weil die Mischungen auf pH >3-4 abgepuffert sind (siehe GHS-Verordnung 1272/2008/EG Anhang I, Kap. 3.2.3.1.2.). "Kann gegenüber Metallen korrosiv sein." hat nur Relevanz bei größeren Konzentrationen und Mengen. Die Kennzeichnung mit GHS05 würde zu einer "ÜBERKENNZEICHNUNG" führen (siehe GHS-Verordnung 1272/2008/EG Anhang I, Kap. 1.5.2.1.3. - keine Kennzeichnung bis 125 mL). --- Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Verursacht auf der Haut, Augen und Schleimhäuten je nach Konzentration, Temperatur und Einwirkzeit unterschiedlich schwere Verätzungen und schlecht heilende Wunden. Dämpfe, besonders auch aus heißer Flüssigkeit und Nebel wirken stark reizend auf Augen und Atmungsorgane. Verursacht durch Einatmen von Dämpfen, schon in geringen Mengen schwere Gesundheitsschäden oder kann zum Tode führen. Verursacht durch Einatmen von Dämpfen/Stäuben, schon in geringen Mengen Gesundheitsschäden. - Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Nicht in die Umwelt gelangen lassen. ---
PBT
nicht zutreffend
vPvB
nicht zutreffend